Unsere Gebühren

In der Kindertagesstätte Dornach gelten ab 1. September 2024 folgende Beiträge
pro Monat und Kind (für 12 Monate im Jahr):

ohne Essen einschließlich Essenspauschale von 60,00 €
I II III IV V VI
Stunden pro Tag Stunden pro Tag
4 – 5 5 – 6 6 – 7 7 – 8 8 – 9 >9
€/Monat €/Monat
1. Kind * 137,50 210,00 222,50 235,00 247,50 260,00
2. Kind * 89,38 157,50 165,63 173,75 181,88 190,00
3. Kind * 68,75 135,00 141,25 147,50 153,75 160,00
4. Kind * 34,38 97,50 100,63 103,75 106,88 110,00
Windelgeld: 17,00 € pro Monat

* einer Familie

 für Kinder unter einem Jahr für Kinder ab einem Jahr
einschließlich Essenspauschale von 25,00 € einschließlich Essenspauschale von 60,00 €
1 2 3 4 5 6 A B C D E F
Stunden pro Tag Stunden pro Tag
4 – 5 5 – 6 6 – 7 7 – 8 8 – 9 9 – 10 4 – 5 5 – 6 6 – 7 7 – 8 8 – 9 >9
€/Monat €/Monat
1. Kind * 212,00 229,00 246,00 263,00 280,00 297,00 236,00 252,00 268,00 284,00 300,00 316,00
2. Kind * 146,55 157,60 168,65 179,70 190,75 201,80 174,40 184,80 195,20 205,60 216,00 226,40
118,503. Kind * 118,50 127,00 135,50 144,00 152,50 161,00 148,00 156,00 164,00 172,00 180,00 188,00
4. Kind * 71,75 76,00 80,25 84,50 88,75 93,00 104,00 108,00 112,00 116,00 120,00 124,00
Windelgeld: 12,00 € pro Monat

* einer Familie

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine andere Einrichtung in unserer Gemeinde (Kindergarten Krippe oder Hort), so ermäßigt sich die Gebühr für

  • das 2. Kind um 35 %
  • das 3. Kind um 50 %
  • das 4. Kind um 75 %.

Die Ermäßigungen für ein 2., 3. oder 4. Kind (auf den Grundbetrag ohne Essensgeld) werden nur gewährt, wenn rechtzeitig eine Bescheinigung der entsprechenden Einrichtung vorgelegt wird, und zwar ab dem Folgemonat!

Ist ein Elternteil in einer Einrichtung der Gemeinde angestellt, erhält jedes Kind einen Nachlass von 30,00 € pro Monat – bitte Antrag stellen und Bescheinigung vorlegen.

  • Aufnahmegebühr (einmalig): 5,00 €
  • Portfoliogebühr (jährlich): 12,00 €
  • Ein Einzelessen wird mit 5,00 € berechnet.
  • Für verspätetes Abholen des Kindes wird ein Verspätungszuschlag von 10,00 € erhoben.

Die derzeit gewährte monatliche staatliche Ermäßigung von 100 € bekommen alle Kinder, die mindestens 3 Jahre alt sind. Stichtag hierfür ist jeweils der 01.September.
Kinder, die im laufenden Kalenderjahr 3 Jahre alt werden, bekommen ab dem 01. September dieses Kalenderjahres die staatliche Ermäßigung.
Essensbeiträge werden grundsätzlich nicht ermäßigt.

Die Beiträge müssen für das ganze Kindergartenjahr (12 Monatsbeiträge) entrichtet werden. Dem Träger ist das Recht vorbehalten, die Beitragshöhe der Kostenentwicklung anzupassen.
Sollte ihr Konto keine Deckung aufweisen, gehen die anfallenden Rücklastschriftgebühren zu Lasten des Kontoinhabers (z.Zt. 6,00 € pro Rückbuchung)!

Unsere Gebührentabelle finden Sie hier auch als Download

Die Gebühren werden in der Regel bis zum 15. des Monats im voraus abgebucht.
Sie beinhalten bei allen Buchungszeiten ab 5-6 Stunden (Krippe ab 4-5 Std.) das Mittagessen.

Stand: September 2024